LKW (C1–CE)
Klasse C1
- Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg
- aber nicht mehrals 7.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz
- auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
- Mindestalter 18 Jahre und Vorbesitz der Klasse B
Theoretischer Mindestunterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
- 6x Grundstoff
- 6x klassenspezifischer Stoff
Praktischer Mindestunterricht in Schulstunden zu je 45 Minuten
Grundausbildung
- Fahrzeugbeherrschung
- Verkehrsregeln beherrschen und umsetzen
- Grundfahraufgaben
- 3x Überlandfahrten (Bundes- und Landstraßen)
- 1x Autobahnfahrten
- 1x Nachtfahrten (Dämmerung und Dunkelheit)
Klasse C1E
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
Ausbildung in gemeinsamen Erwerb der Klasse C1 und C1E Sonderfahrten
Theoretischer Mindestunterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
- 6x Grundstoff
- 6x klassenspezifischer Stoff
Praktischer Mindestunterricht in Schulstunden zu je 45 Minuten
Grundausbildung
- Fahrzeugbeherrschung
- Verkehrsregeln beherrschen und umsetzen
- Grundfahraufgaben
- 4x Überland (C1 1x und C1E 3x)
- 2x Autobahn (C1 1x und C1E 1x)
- 2x Nacht (C1E 2x)
Klasse C
- Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz
- auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
- Mindestalter 18 Jahre und Vorbesitz Klasse B
- für den gewerblichen Einsatz bis 21 Jahre auf 7.500 kg beschränkt
Theoretischer Mindestunterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
bei Ersterteilung
- 6x Grundstoff
- 10x klassenspezifischer Stoff
- 6x Grundstoff
- 4x klassenspezifischer Stoff
Praktischer Mindestunterricht in Schulstunden zu je 45 Minuten
Grundausbildung
- Fahrzeugbeherrschung
- Verkehrsregeln beherrschen und umsetzen
- Grundfahraufgaben
- 5x Überlandfahrten (Bundes- und Landstraßen)
- 2x Autobahnfahrten
- 3x Nachtfahrten (Dämmerung und Dunkelheit)
Klasse CE
- Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge
- Mindestalter 18 und Vorbesitz Klasse C
Ausbildung in gemeinsamen Erwerb der Klasse C und CE Sonderfahrten
Theoretischer Mindestunterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
- 6x Grundstoff
- 14x klassenspezifischer Stoff
Praktischer Mindestunterricht in Schulstunden zu je 45 Minuten
Grundausbildung
- Fahrzeugbeherrschung
- Verkehrsregeln beherrschen und umsetzen
- Grundfahraufgaben
- 8x Überland (C 3x und CE 5x)
- 3x Autobahn (C 1x und CE 2x)
- 3x Nacht (CE 3x)